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die andere perspektive

Große Einigkeit im Bundestag bei Absicherung des Bundesverfassungsgerichts


von Dennis Viskorf

28. Dezember 2024

Manchmal wirkt es so, als könnten sich die politischen Parteien auf nichts mehr einigen. Doch zum einen liegt das oft an der schlechten Kommunikation der Politik gegenüber der Bevölkerung und zum anderen entspricht das häufig nicht der Realität. So konnte sich eine breite Mehrheit im Bundestag darauf verständigen, dass die Stellung des Bundesverfassungsgerichts besser geschützt werden muss. Auch der Bundesrat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Was wurde geändert?

Regelungen, die die Organisation und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts betreffen, waren früher in einem einfachen Parlamentsgesetz geregelt. Jetzt wurden einige dieser Regelungen in das Grundgesetz geschrieben. Unter anderem steht nun in unserer Verfassung, dass sich das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammensetzt. Außerdem wurden die zwölfjährige Amtszeit, die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren und der Ausschluss einer Wiederwahl im Grundgesetz verankert. Auch die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat nun Verfassungsrang.

Inwiefern schützt diese Änderung das Bundesverfassungsgericht besser?

Durch die Niederschrift dieser Gesetze im Grundgesetz wird sichergestellt, dass unter allen Abgeordneten des Bundestages eine große Einigkeit besteht, bevor sie geändert werden können. Bei einfachen Parlamentsgesetzen reicht in der Regel eine einfache Mehrheit aus, also mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Da es um die abgegebenen Stimmen geht, müssen also normalerweise nicht einmal 50% aller Mitglieder des Parlaments für eine Änderung von Gesetzen stimmen. Es reicht, wenn mehr als die Hälfte der bei der Abstimmung anwesenden Bundestagsabgeordneten für eine Gesetzesänderung stimmt. Um die Verfassung zu ändern, sind jedoch zwei Drittel der Stimmen aller Mitglieder des Bundestages erforderlich. Außerdem muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung stimmen.

Die Schutzwirkung der einzelnen Regelungen wurde dadurch also erheblich gestärkt. Nun ist es z.B. deutlich schwieriger, die Stellung des Bundesverfassungsgerichts zu schwächen, indem seine Entscheidungen weniger Einfluss haben. Auch kann nun nicht ohne Weiteres eine „ewige Amtszeit“ geschaffen werden, durch die Richter zu lange in dieser mächtigen Position bleiben.

Wie groß war die Einigkeit im Bundestag?

Da für die Änderung des Grundgesetzes eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder im Bundestag erforderlich ist, mussten bei der aktuellen Größe von 733 Sitzen mindestens 489 Bundestagsmitglieder für diese Änderung stimmen. 600 Mitglieder entschieden sich für die Anpassung des Grundgesetzes, nur 69 dagegen. Siehe da, wenn es darauf ankommt, kann bei allem Streit auch der Bundestag gemeinsam eine Entscheidung treffen, die allen helfen soll.